U25 mit eigenem Einkommen – kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
Bei einem volljährigen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kann eine Zurechnung von Verschulden nur im Rahmen einer gewillkürten Vertretung bzw. rechtsgeschäftlichen oder Duldungsvollmacht erfolgen.
Leitsatz
Ein U25-Kind mit eigenem bedarfsdeckendem Einkommen ist nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Ihm kann auch kein Verschulden zugerechnet werden, wenn das Jobcenter Leistungen in einem an den Elternteil gerichteten Bescheid irrtümlich berücksichtigt.
Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen
Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra
Per Theobaldt, M.A. FA f. SozR, FA f. ArbR u. FA f. HGR
Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Sozialrecht.
Alle Onlineseminare zu Sozialrecht finden Sie hier
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Fragen und Antworten