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Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

Entscheidungen zum Bürgergeld

U25 mit eigenem Einkommen – kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft


Bei einem volljährigen Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kann eine Zurechnung von Verschulden nur im Rahmen einer gewillkürten Vertretung bzw. rechtsgeschäftlichen oder Duldungsvollmacht erfolgen.
 

Leitsatz 
Ein U25-Kind mit eigenem bedarfsdeckendem Einkommen ist nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Ihm kann auch kein Verschulden zugerechnet werden, wenn das Jobcenter Leistungen in einem an den Elternteil gerichteten Bescheid irrtümlich berücksichtigt.
 

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13.10.2025

Informationen

SG Berlin
Urteil/Beschluss vom 23.07.2025
Aktenzeichen: S 11 AS 1929/20

Fachlich verantwortlich

Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra

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