Volker Albrecht RA, FA f. SozR u. FA f. Stra
1. Macht ein Bezieher von Bürgergeld im Rahmen seines Weiterbewilligungsantrags beim Jobcenter geltend, dass seine Eltern den Mietzins innerhalb eines Jahres von 400,00 € auf 600,00 € erhöht hätten, steht der Verdacht des Sozialleistungsbetrugs im Raum.
2. Eine Mieterhöhung um 50 % bei Untervermietung im eigenen Elternhaus ist weltfremd. Eine derart drastische Anpassung wäre deutlich unangemessen und nicht glaubhaft. Vermietungen zwischen Verwandten müssen sich zudem an marktüblichen und moderaten Mietanpassungen orientieren, was hier nicht der Fall war.
3. Allein die Angabe eines Verwendungszwecks auf einem Kontoauszug begründet keine ernsthafte Zahlungsverpflichtung im Sinne der Rechtsprechung des BSG zu den Unterkunftskosten bei Verwandten.
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de
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