----- Body: -----

Erheblichkeit eines Fehlers in der Jahresabrechnung als Voraussetzung gerichtlicher Ungültigerklärung

Die erfolgreiche Anfechtung des Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung der Vorschüsse gemäß § 28 Abs. 2 WEG setzt voraus, dass sich der gerügte Fehler auf die Beitragspflicht der Wohnungseigentümer auswirkt.

 

Praxishinweis:

Die Ausführungen zur Erheblichkeit des Fehlers stellen streng genommen ein obiter dictum dar, da die angegriffene Abrechnung überhaupt keinen Fehler aufwies; die steuerliche Behandlung, deren Richtigkeit der Kläger in Frage stellte, war vielmehr nach Auffassung des BGH in Ordnung. In der Sache ist die angebliche Beschränkung der Anfechtung von Beschlüssen nach § 28 Abs. 2 WEG eine gesetzgeberische Fehlkonstruktion, die der BGH allerdings mit der nachfolgenden Entscheidung korrigieren will. 

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

15.01.2026

Informationen

BGH
Urteil/Beschluss vom 20.09.2024
Aktenzeichen: V ZR 195/23, ZMR 2025, 44=ZWE 2025, 37=ZfIR 2025, 26

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten