Wohnungseigentumsrecht - Buchhaltungsbüro in Hobby- und Abstellraum

Eine in der Teilungserklärung als Hobby- und Abstellraum bezeichnete Einheit kann als gewerbliches Buchhaltungsbüro genutzt werden.

Praxistipp:

Die Entscheidung setzt die Erosion der Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter fort. Schon im Hinblick auf den Publikumsverkehr erscheint die Entscheidung fragwürdig.

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06.10.2023

Informationen

LG Karlsruhe
Urteil/Beschluss vom 24.02.2023
Aktenzeichen: 11 S 139/21; IMR 2023, 236

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

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