Die Durchführung einer Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz der Liegenschaft widerspricht angesichts der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn keine Störungen von außen zu befürchten sind und der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit eingehalten wird.
Die richtige Entscheidung darf wiederum nicht zu Verallgemeinerungen führen. Sind etwa auf der Freifläche nicht genug Sitzplätze vorhanden, kann eine Versammlung im Freien gerade für ältere Miteigentümer unzumutbar sein. Gleiches gilt natürlich für eine Durchführung trotz Regens, Kälte o. ä.
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