Wohnungseigentumsrecht - Terrasse als grundlegende Umgestaltung gemäß § 20 Abs. 4 WEG

Der Beschluss, der einem  Wohnungseigentümer die Umgestaltung des Gartenbereichs vor seiner Wohnung zu einer Terrasse gestattet, was eine Aufschüttung um 65 cm, den Anbau einer Rampe und den Austausch eines Fensters durch eine Tür umfasst, ist anfechtbar. Denn dies stellt eine grundlegende Umgestaltung der Liegenschaft dar.

Praxistipp:

Vorliegende Entscheidung ist eine der ersten, die sich mit unzulässigen baulichen Veränderungen gemäß § 20 Abs. 4 WEG beschäftigt. Dem AG Hannover (MietRB 2022, 255).

genügte ein von außen sichtbares Edelstahlrohr eines Rauchabzuges nicht, wohl aber dem LG (LG Düsseldorf, Urteil v. 22.06.2022-25 S 56/21; IMR 2022, 361) ein 7,36 Meter hohes Kreuz mit Lichterkette.

Mehr aus diesem Rechtsgebiet lesen

06.10.2023

Informationen

LG Köln
Urteil/Beschluss vom 26.01.2023
Aktenzeichen: 29 S 136/22; MietRB 2023, 76=IMR 2023, 280

Fachlich verantwortlich

Dr. Dr. Andrik Abramenko RiLG

Seminare im Fokus

Unten finden Sie eine Auswahl von Fortbildungen zum Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht. 

Alle Onlineseminare zu Miet- und Wohnungseigentumsrecht finden Sie hier

ARBER-Info

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

FAQ

Fragen und Antworten